LoadLink Europe · Rechtliches

Kunden-AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftraggeber und Kunden von LoadLink Europe

Version 2026-08-07

Diese Fassung bildet das Vermittlungsmodell von LoadLink Europe ab: LoadLink vermittelt, der ausgewählte Transporteur erbringt die Transportleistung.

Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsstruktur

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der digitalen Vermittlungsplattform LoadLink Europe durch Auftraggeber und Kunden.

Vertragspartner des Kunden hinsichtlich der Plattformnutzung ist der im Impressum von LoadLink Europe bezeichnete Betreiber. Die vollständigen Betreiber- und Kontaktdaten sind Bestandteil des Impressums.

Diese Kunden-AGB regeln ausschließlich das Plattform- und Vermittlungsverhältnis zwischen LoadLink und dem Kunden.

Der eigentliche Transportvertrag kommt grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Kunden und dem vom Kunden ausgewählten selbstständigen Transporteur zustande.

LoadLink ist grundsätzlich weder Frachtführer noch ausführender Frachtführer, Spediteur, Lagerhalter, Absender, Empfänger oder sonstiger Erbringer der eigentlichen Transportleistung.

Soweit der Kunde Verbraucher ist, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften unberührt.

2. Rolle von LoadLink als Vermittlungsplattform

LoadLink stellt eine technische Infrastruktur zur Verfügung, über die Transportanfragen erstellt, qualifiziert, an geeignete Transporteure weitergeleitet, Angebote abgegeben, verglichen, angenommen und anschließend organisatorisch begleitet werden können.

LoadLink kann hierfür insbesondere Funktionen zur Datenerfassung, Anonymisierung, Kommunikation, Angebotserstellung, Angebotsauswahl, Zahlungsabwicklung, Rechnungsübermittlung, Dokumentenverwaltung, Statusverwaltung, Tracking, Benachrichtigung, Betrugsprävention und automatisierten Plausibilitätsprüfung bereitstellen.

LoadLink schuldet nicht, dass eine bestimmte Anzahl von Angeboten eingeht oder überhaupt ein Transporteur ein Angebot abgibt.

Eine technische Prüfung oder Verifizierung eines Transporteurs ist keine Garantie für die zukünftige ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch diesen Transporteur.

3. Online-Marktplatz und tatsächlicher Vertragspartner

Soweit LoadLink Verbrauchern ermöglicht, Verträge mit gewerblichen Transporteuren über die Plattform abzuschließen, wird vor einer verbindlichen Buchung kenntlich gemacht, welcher Transporteur Vertragspartner des Kunden wird.

Der ausgewählte Transporteur handelt im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung.

Die technische Weiterleitung von Vertragserklärungen, Zahlungsinformationen, Rechnungen oder Statusmeldungen macht LoadLink nicht zur Partei des Transportvertrages.

Soweit gesetzliche Informationspflichten für Betreiber eines Online-Marktplatzes bestehen, werden die erforderlichen Angaben im jeweiligen Buchungs- oder Angebotsprozess bereitgestellt.

4. Registrierung und Benutzerkonto

Für geschützte Funktionen ist ein Benutzerkonto erforderlich.

Der Kunde muss richtige, vollständige und aktuelle Angaben machen.

Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.

Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung kann LoadLink Sessions beenden, erneute Authentifizierung verlangen oder das Konto vorübergehend sichern.

Manipulation von Authentifizierungsdaten, Rollen, Sessioninformationen, technischen Schutzmechanismen oder fremden Konten ist untersagt.

5. Transportanfrage und Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen verantwortlich, die für Kalkulation und Durchführung des Transportes erforderlich sind.

Hierzu können insbesondere Abhol- und Zielort, Termine, Zeitfenster, Art der Ware, Maße, Gewicht, Anzahl, Verpackung, Ladehilfsmittel, Zufahrtsbedingungen, besondere Sicherungsanforderungen, Zollbezug, Gefahrguteigenschaften und sonstige auftragsrelevante Besonderheiten gehören.

Wesentliche Änderungen nach Angebotsabgabe sind unverzüglich mitzuteilen.

Verschweigt der Kunde wesentliche Umstände schuldhaft, können ihm hieraus entstehende Mehrkosten oder Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften zugerechnet werden.

6. Verbotene und unzulässige Transportaufträge

Der Kunde darf keine Transporte einstellen, deren Durchführung gegen gesetzliche Verbote, behördliche Anordnungen, Sanktionsvorschriften oder Rechte Dritter verstößt.

Gefährliche Güter, erlaubnispflichtige Waren oder besondere Transportgüter müssen vollständig und zutreffend gekennzeichnet werden.

LoadLink darf Anfragen sperren, zurückweisen oder zur manuellen Prüfung stellen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtswidrigkeit, Betrug oder erhebliche Sicherheitsrisiken bestehen.

7. Angebote und Preisbildung

Die Transporteure erstellen ihre Angebote eigenverantwortlich.

LoadLink schreibt einem Transporteur grundsätzlich keinen individuellen Angebotspreis vor.

Angebotspreise konkurrierender Transporteure werden anderen Transporteuren nicht offengelegt.

Der Kunde kann die für ihn freigegebenen Angebote vergleichen und selbst entscheiden, welchen Transporteur er beauftragt.

Eine Sortierung oder technische Darstellung stellt keine Garantie für Qualität, Zuverlässigkeit oder Eignung eines Transporteurs dar.

8. Zustandekommen des Transportvertrages

Mit der verbindlichen Auswahl oder Buchung eines Transporteurs kommt der Transportvertrag grundsätzlich zwischen dem Kunden und dem ausgewählten Transporteur zustande.

Der konkrete Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtet sich nach dem im Buchungsprozess angezeigten Ablauf.

Bei Verbraucherverträgen wird die Bestellsituation so gestaltet, dass eine etwaige Zahlungspflicht eindeutig erkennbar ist.

LoadLink kann den Vertragsschluss und die dabei übermittelten Erklärungen technisch protokollieren.

9. Durchführung des Transportes

Die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung schuldet der Transporteur.

Pflichten hinsichtlich Übernahme, Beförderung, Ablieferung, Ladungssicherung, Fahrpersonal, Genehmigungen und Versicherung liegen grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Transporteurs, soweit gesetzlich oder vertraglich nichts anderes bestimmt ist.

Zwingendes nationales oder internationales Transportrecht bleibt unberührt.

10. Zahlung und Stripe

Zahlungen können über einen externen Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe und Stripe Connect, technisch abgewickelt werden.

Das vorgesehene Vermittlungsmodell trennt Transportentgelt und Plattformvergütung: Der wirtschaftliche Leistungserbringer der Transportleistung bleibt der Transporteur; LoadLink erhält ausschließlich die vereinbarte Vermittlungs- oder Plattformvergütung.

Der konkrete Zahlungsfluss, Zahlungsempfänger, Zahlungsstatus und gegebenenfalls Reservierungen werden im jeweiligen Zahlungsvorgang angezeigt.

LoadLink erbringt keine Bank-, Kredit- oder sonstige erlaubnispflichtige Zahlungsdienstleistung, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

Regelungen und technische Maßnahmen des eingesetzten Zahlungsdienstleisters bleiben unberührt.

11. Transportrechnung und Provisionsrechnung

Die Rechnung über die eigentliche Transportleistung wird grundsätzlich vom Transporteur an den Kunden ausgestellt.

Der Transporteur bleibt Rechnungsaussteller und Leistungserbringer der Transportleistung.

LoadLink stellt dem Kunden grundsätzlich keine eigene Rechnung über die Transportleistung aus.

LoadLink kann Transportrechnungen technisch übermitteln, bereitstellen oder im Namen und für Rechnung des Transporteurs technisch erzeugen, sofern dies ausdrücklich vorgesehen und rechtlich zulässig ist.

LoadLink stellt gegenüber dem Transporteur eine gesonderte Rechnung ausschließlich über die vereinbarte Vermittlungs- oder Plattformvergütung aus.

Transportentgelt und LoadLink-Provision dürfen in der rechtlichen Zuordnung nicht zu einer einheitlichen Leistung von LoadLink vermischt werden.

12. Umsatzsteuer und steuerliche Angaben

Der Transporteur ist für die korrekte steuerliche Behandlung seiner Transportleistung und seiner Transportrechnung verantwortlich.

Der Kunde muss für die steuerliche Behandlung erforderliche Angaben, insbesondere Unternehmensstatus, Rechnungsanschrift und gegebenenfalls Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, zutreffend bereitstellen.

Bei grenzüberschreitenden Leistungen können besondere umsatzsteuerliche Regelungen gelten.

LoadLink erbringt keine individuelle Steuerberatung.

13. Stornierungen und Änderungen

Stornierungen nach Zustandekommen des Transportvertrages betreffen grundsätzlich das Verhältnis zwischen Kunde und Transporteur.

LoadLink kann hierfür technische Funktionen bereitstellen.

Ob Stornierungskosten oder sonstige Ansprüche entstehen, richtet sich nach dem Transportvertrag und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

LoadLink kann die technische Bearbeitung einer Stornierung dokumentieren.

14. Verbraucher und Widerruf

Soweit dem Kunden als Verbraucher bei einem konkreten Fernabsatzvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, bleiben die gesetzlichen Rechte unberührt.

Besteht im Einzelfall ein Widerrufsrecht, werden die gesetzlich erforderlichen Informationen und gegebenenfalls eine vorgeschriebene elektronische Widerrufsmöglichkeit gesondert bereitgestellt.

Diese AGB schließen ein zwingend bestehendes Widerrufsrecht nicht aus.

15. Plattformkommunikation und Schutz vor Umgehung

Vor der vorgesehenen Freigabe von Kontaktdaten darf die Plattformkommunikation nicht dazu verwendet werden, die Vermittlung schuldhaft außerhalb von LoadLink fortzusetzen und dadurch die vereinbarte Plattformvergütung zu umgehen.

Untersagt sind insbesondere verschleierte Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Messenger-Kontakte, externe Zahlungsinformationen oder vergleichbare Angaben, deren erkennbarer Zweck eine Umgehung des vorgesehenen Vermittlungsablaufs ist.

LoadLink darf solche Inhalte durch deterministische Regeln und automatisierte Systeme prüfen und eindeutig unzulässige Nachrichten blockieren.

Normale transportbezogene Kommunikation und die nach Vertragsschluss erforderliche operative Kommunikation bleiben zulässig.

16. KI-gestützte Sicherheits- und Plausibilitätsprüfung

LoadLink kann künstliche Intelligenz und regelbasierte Systeme zur Erkennung von Betrug, Plattformumgehung, verdächtigen Kommunikationsmustern, Dokumentenauffälligkeiten oder fehlenden Angaben einsetzen.

Unsichere Ergebnisse können einer manuellen Prüfung unterzogen werden.

Soweit eine ausschließlich automatisierte Entscheidung eine rechtliche oder ähnlich erhebliche Wirkung entfalten könnte, werden die anwendbaren gesetzlichen Schutzmechanismen berücksichtigt.

Eine KI-Ausgabe stellt keine rechtliche, steuerliche oder fachgutachterliche Garantie dar.

17. Verfügbarkeit und technische Störungen

LoadLink bemüht sich um eine hohe technische Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit.

Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Internet-, Hosting-, Zahlungs-, Karten-, E-Mail- oder sonstigen Drittanbieterdiensten können zu zeitweiligen Einschränkungen führen.

LoadLink wird kritische Zahlungs- und Buchungsprozesse soweit technisch angemessen gegen Mehrfachausführung und Wiederholungsfehler absichern.

18. Haftung von LoadLink

LoadLink haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LoadLink im Übrigen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, soweit gesetzlich zulässig.

LoadLink haftet nicht allein deshalb für einen Transportschaden, weil der Transport über die Plattform vermittelt wurde.

Eine verschuldensunabhängige Garantie für die Leistung, Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit eines Transporteurs wird nicht übernommen.

19. Regress und Freistellung des Kunden

Verursacht der Kunde schuldhaft eine Inanspruchnahme oder einen Schaden von LoadLink, kann LoadLink den Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften in Regress nehmen.

Dies gilt insbesondere bei vorsätzlich oder fahrlässig falschen Transportangaben, verschwiegenen Gefahrguteigenschaften, fehlender Berechtigung zur Verfügung über das Transportgut, rechtswidrigen Inhalten, Verletzungen von Rechten Dritter, missbräuchlichen Zahlungsrückbelastungen, schuldhafter Plattformumgehung oder sonstigen vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzungen.

Der Regress ist auf Schäden und notwendige Aufwendungen beschränkt, die kausal auf dem vom Kunden zu vertretenden Verhalten beruhen.

Im gesetzlich zulässigen Umfang können hierzu notwendige und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung gehören.

LoadLink darf eigene Pflichtverletzungen oder eigenes Verschulden nicht auf den Kunden abwälzen.

Gesetzliche Regeln über Mitverschulden und Schadensminderung bleiben unberührt.

Gegenüber Verbrauchern wird durch diese Regelung keine verschuldensunabhängige Garantie- oder Erfolgshaftung begründet.

20. Chargebacks, Disputes und Zahlungsregress

Zahlungsrückbelastungen und Zahlungsstreitigkeiten werden entsprechend dem jeweiligen Zahlungsablauf, der Konfiguration des Zahlungsdienstleisters und der Verursachung behandelt.

Verursacht der Kunde schuldhaft einen unbegründeten oder missbräuchlichen Chargeback, kann er zum Ersatz des hierdurch tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet sein.

Berechtigte gesetzliche Einwendungen gegen eine Zahlung werden hierdurch nicht ausgeschlossen.

21. Sperrung und Kündigung

LoadLink kann Konten aus wichtigem Grund zeitweise einschränken oder sperren.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei erheblichem Betrugsverdacht, Identitätstäuschung, Manipulation technischer Schutzmaßnahmen, schweren oder wiederholten Plattformumgehungen oder sonstigen erheblichen Vertragsverletzungen vorliegen.

Soweit rechtlich geboten und sicherheitstechnisch vertretbar, erhält der Nutzer Gelegenheit zur Stellungnahme.

22. Änderungen dieser AGB

Wesentliche Änderungen werden transparent bekannt gemacht.

Soweit eine erneute Zustimmung rechtlich erforderlich ist, wird LoadLink eine aktive Zustimmung zur neuen Version verlangen.

Die jeweils akzeptierte Version und der Akzeptanzzeitpunkt können technisch protokolliert werden.

23. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht, soweit zwingendes internationales oder ausländisches Recht nicht entgegensteht.

Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.

Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des LoadLink-Betreibers gilt nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, soweit gesetzlich zulässig.

24. Schlussbestimmungen

Zwingende gesetzliche Vorschriften gehen diesen AGB vor.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.

Maßgeblich ist die bei der jeweiligen Zustimmung angegebene Versionsfassung.

Die deutsche Fassung ist verbindlich. Uebersetzungen dienen der Information und werden vor produktiver Nutzung rechtlich geprueft. Die Rechtstexte bilden die technischen und vertraglichen Ablaeufe von LoadLink Europe ab. Zwingendes Gesetzesrecht geht abweichenden Regelungen vor. Vor endgueltiger kommerzieller Freigabe sollte die konkrete Betreiber-, Steuer- und Zahlungsstruktur zusaetzlich juristisch geprueft werden.